Allgemeine Geschäftsbedingungen

Laserfix24 Uwe Mann • Berliner Allee 55 • D-30855 Langenhagen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern, Wiederverkäufern als auch mit Endkunden. Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote des Unternehmens Laserfix24 Uwe Mann (im folgenden Laserfix24 genannt) und gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1. Vertragsabschluss
1.1. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen von Laserfix24. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Laserfix24 nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Auch wenn beim Abschluss über weitere Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten die AGB von Laserfix24 im kaufmännischen Verkehr in ihrer jeweils gültigen Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.3. Angebote von Laserfix24 sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet. Angebote des Auftraggebers sind für diesen vier Wochen verbindlich. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass Laserfix24 den Auftrag ausführt.
1.4. Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen bestimmen sich zunächst nach dem Vertrag, dann nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Laserfix24. Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Laserfix24.
1.5. Laserfix24 kann Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen beauftragen.
2. Zusammenarbeit
2.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
2.2. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen gegenüber Laserfix24 unverzüglich mitzuteilen.
2.3. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
2.4. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
2.5. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber unterstützt Laserfix bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Daten und Materialien, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird Laserfix24 hinsichtlich der von Laserfix24 zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
3.2. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung dafür, dass das zu verarbeitende Rohmaterial in seiner Beschaffenheit und Qualität dem Material der Probefertigung entspricht. Das Material ist vom Auftraggeber frei von Verschmutzungen und mit planer Oberfläche beizustellen. Entspricht der Anlieferungszustand des Materials nicht den vertraglichen Vereinbarungen, ist Laserfix24 berechtigt, das Material zurückzuweisen. Laserfix24 verpflichtet sich, den Auftraggeber über die Zurückweisung und die dadurch entstehenden Aufwände zu informieren. Die Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
3.3. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, Laserfix24 im Rahmen der Vertragsdurchführung Datenmaterial zu beschaffen, hat er dieses umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten und stellt sicher, dass Laserfix24 die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
3.4. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen auch kein Miturheberrecht. 4. Werkzeuge und Sonderteile Der Auftraggeber hat von ihm vertragsgemäß bereitzustellende Werkzeuge, Vorrichtungen, Modelle, Montageteile und ähnliches auf seine Kosten zum vereinbarten Termin anzuliefern. Fallen Werkzeugkosten für die Fertigung von Sonderteilen an, werden diese anteilig und getrennt vom Warenwert berechnet. Bei der Vergütung von Kostenanteilen erwirbt der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Herausgabe der Werkzeuge. Sie bleiben das Eigentum von Laserfix24. Laserfix24 verpflichtet sich, Werkzeuge für die Dauer eines Jahres ab dem Tag der letzten Lieferung aufzubewahren. Erfolgt innerhalb dieser Frist ein weiterer Auftrag, verlängert sich die Frist um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann Laserfix24 über die Werkzeuge frei verfügen.
5. Beteiligung Dritter
5.1. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von Schneidwerk tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Laserfix24 hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn Laserfix24 aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
5.2. Der Auftraggeber trägt sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.
6. Termine
6.1. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Laserfix24 nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
6.2. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
6.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) und Umstände, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), hat Laserfix24 nicht zu vertreten und berechtigen Laserfix24, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Laserfix24 wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
6.4. Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Laserfix24 eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

7. Leistungsänderungen
7.1. Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von Laserfix24 zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Laserfix24 äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Laserfix24 von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
7.2. Laserfix24 prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Laserfix24, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Laserfix24 dem Auftraggeber dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Laserfix24 die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
7.3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Laserfix24 dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
7.4. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
7.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Abs. 6.2 nicht einverstanden ist.
7.6. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Laserfix24 wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.
7.7. Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Dazu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Laserfix24 berechnet.
7.8. Laserfix24 ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Laserfix24 für den Auftraggeber zumutbar ist.

8. Vergütung
8.1. Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Laserfix24, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Laserfix24 ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Laserfix24 erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
8.2. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Laserfix24 getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Laserfix24 für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
8.3. Die Vergütung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen.
8.4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
8.5. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist Laserfix24 berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Für Leistungen, die nach Aufwand berechnet werden, erfolgt die Abrechnung im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Durchführung oder jeweils am Monatsende gegen Nachweis des erbrachten Aufwandes sowie der Zusatzkosten.
8.6. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8.7. Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Laserfix24 Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen Laserfix24 auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
8.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Laserfix24 von einer sich anbahnenden und ihn betreffenden Zahlungsunfähigkeit frühzeitig in Kenntnis zu setzen und Laserfix24 aufzufordern, ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und diese noch vor einem Insolvenzantrag zu vergüten.
8.9. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung gemäß § 950 BGB Eigentum von Laserfix24. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Auftraggeber auf das Eigentum von Laserfix24 hinweisen und Laserfix24 unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen.

10. Schutzrechtsverletzungen
10.1. Laserfix24 stellt auf eigene Kosten den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird Laserfix24 unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber Laserfix24 nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
10.2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Laserfix24, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, nach eigener Wahl und aufeigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggeber gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

11. Rücktritt
11.1.Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Laserfix24 diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

12. Haftung
12.1. Laserfix24 verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Arbeitsdaten, firmeninterne Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Eine Veräußerung übermittelter Informationen und Unterlagen an Dritte ist nur nach gesonderter und schriftlicher Genehmigung seitens des Auftraggebers genehmigt bzw. nur dann zulässig, wenn es die einwandfreie Ausführung des Auftrages erfordert.
12.2. Laserfix24 haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Sofern Laserfix24 notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Laserfix24. Laserfix24 haftet für Ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und für Ihre Verrichtungsgehilfen nur nach § 831 BGB. Die Versendung von Material, Prototypen und Produkten erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person ab- oder übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden.
12.3. Mit der schriftlichen oder mündlichen Genehmigung von Konzepten, Entwürfen, Mustern und Prototypen, die Schneidwerk dem Auftraggeber zur Kontrolle und Korrektur bereitstellt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit der Umsetzung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe und Produkte entfällt für Laserfix24 jede Haftung. Sollte Laserfix24 aus der Verwendung von durch den Auftraggeber bereitgestellte Daten von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so erklärt der Auftraggeber schon heute rechtsverbindlich, Laserfix24 vollkommen schad- und klaglos zu halten und sämtliche Kosten nach erster Aufforderung von Laserfix24 zu ersetzen.
12.4. Der Auftraggeber versichert, die Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Fotos, Logos, Grafiken, Zeichnungen etc.) weltweit, uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können.
12.5. Beanstandungen (gleich welcher Art) sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung des Werks oder nach Mitteilung, Übermittlung oder Ausführung einer Dienstleistung schriftlich gegenüber Laserfix24 geltend zu machen. Danach gilt das Werk oder die Leistung als mangelfrei angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann Laserfix24 zurückweisen. Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (nach Wahl durch Laserfix24) bis zur Höhe des Auftragswertes.
12.6. Der Auftraggeber hat die Beschaffenheit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe auf den Auftraggeber über.
12.7. Für den Verlust von Daten haftet Laserfix24 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
12.8. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Laserfix24.

13. Geheimhaltung
13.1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
13.2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
13.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
13.4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

14. Sonstiges
14.1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
14.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.4. Laserfix24 darf den Auftraggeber auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

15. Schlussbestimmungen
15.1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
15.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Laserfix24.

Langenhagen, 1. August 2017, Laserfix24 Uwe Mann